Veranstaltung/ Vortrag mit Diskussion
Datum: 10.01.1019
Wann: ab 18:00 Uhr
Wo: Raum ULB 1
Weniger Stundenlohn und unbezahlten Überstunden, weil ich geringfügig beschäftigt bin?
Keine Entgeltfortzahlung für Krankheitszeiten und Feiertage?
Muss ich immer zur Arbeit, wenn mein Chef ruft?
Warum erhalte ich keinen bezahlten Urlaub?
Muss ich als geringfügig Beschäftigte_r immer um meinen Job bangen, oder genieße auch ich Kündigungsschutz!
Mehr als zwei Drittel der Studierenden müssen neben dem Studium für ihren Unterhalt jobben. Dies führt nicht nur zu Beeinträchtigungen im Studienverlauf, auch werden Studis oftmals um ihre Rechte als Arbeitnehmende gebracht. Den Satz „Du bist doch nur Aushilfe!“ hat wohl jede_r geringfügig Beschäftigte schon mal gehört.
Ob Minijobber_in, Teilzeitbeschäftigte_r oder studentische Hilfskräfte (SHKs): die rechtliche Stellung dieser als Arbeitnehmer ist gesetzlich eindeutig geregelt! Nichtsdestotrotz gibt es in der Praxis viele Unklarheiten und Mythen zur arbeitsrechtlichen Stellung von geringfügig Beschäftigten. Es stellen sich Fragen zu Lohn, Arbeitszeit, Lohn im Krankheitsfall, Urlaubsansprüchen, Befristungen, Kündigungen sowie zu sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Fakt ist, geringfügig Beschäftigte sind nicht „Arbeitnehmerinnen zweiter Klasse“ — auch wenn diese in der Praxis im Verhältnis zu „normalen“ Vollzeitbeschäftigten häufig so behandelt werden. Ganz im Gegenteil: Teilzeitbeschäftigte sind ganz normale Arbeitnehmer_innen. Und sämtliche zwingende Vorschriften zu Gunsten von Arbeitnehmer_innen gelten auch für sie.
Daher gilt es, mit den gängigen Mythen aufzuräumen. In unserem Vortrag zum Thema „Deine Rechte als Jobber_in“ möchten wir aufklären und sensibilisieren. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sich auch wehren.
A3-Rechte-jobber richtg (PDF-Link)
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