Vortrag am 10.07.14 um 19 Uhr im F‑Haus Raum 234
Grundgesetz: Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Gleichstellung der Bürger ist ein hohes Gut, darüber herrscht Einigkeit in der
demokratischen Gesellschaft; ebenfalls einig ist man sich, dass Diskriminierung in dieser
Gesellschaft regelmäßig vorkommt und sich das so nicht gehört. Der Staat sieht das ebenfalls so und verbietet Diskriminierung sogar gesetzlich.
Dabei handelt es sich um denselben Staat, der sorgfältig zwischen In- und Ausländern mit
unterschiedlich vielen Rechten unterscheidet; derselbe Staat, der in seinem Bildungssystem eine Hierarchie von Abschlüssen, „Qualifikationen“, soll heißen: Berechtigungen verteilt.
Derselbe Staat, der sein Volk mit seiner Rechtsordnung in Angestellte, Unternehmer, Beamte, Rentner, Arbeitslose etc. zu unterscheiden weiß und auch für diese unterschiedliche Rechte und Pflichten vorsieht.
Dieser Staat also, der mit seinem Recht seinen Untertanen Lebensrealitäten stiftet, die mit ganz unterschiedlichen Härten zu kämpfen haben, der massenweise Diskriminierung in die Welt bringt, bekämpft mit seinem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierung.
WIE GEHT DAS ZUSAMMEN?
Vortrag und Diskussion
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