Satzungs-Vorschlag und Vorgehensweise zur Vollversammlung am 13.07.17

Wie auf der letzen Vollversammlung am 24.02.17 beschlossen (Protokoll), machen wir nachfolgend einen Satzungs-Vorschlag öffentlich, und zugänglich. Dieser wird auf der kommenden inhaltlichen Vollversammlung am 13.07.17 zur Abstimmung gestellt. Da die Einführung einer Satzung  u. a. ein zeitlich sehr umfangreiches Unterfangen is0t, schlagen wir weitergehend folgende Vorgehensweise vor.

  1. Online: Fehler bei der gendergerechten Sprache, mögliche (juristische) Formfehler sowie Rechtschreibfehler  bitte in die Kommentare schreiben. Der entsprechende Kommentar wird nach Berichtigung gelöscht.
  2. Online: Änderungsanträge sowie gut begründete Bedenken bitte mit Verweis auf den Paragraphen, den Absatz sowie den Satz in die Kommentare schreiben. Wichtig: Wer einen Änderungsantrag stellt sollte diesen auch persönlich vor Ort vertreten.
  3. Vor Ort: Zuerst wird ein Durchlauf stattfinden, indem nur erfasst wird ob es Gesprächsbedarf zu einem §/Absatz gibt, oder nicht.
  4. Vor Ort: Wenn dann feststeht über was noch gesprochen werden muss, gehen wir gemeinsam Absatz für Absatz durch.
  5. Vor Ort: Zum Schluss wird über die Satzung als ganzes Abgestimmt.

 

Satzung des Autonomen Referats für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende des AStA´s der Universität Münster

Präambel

Das Referat für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende thematisiert und bekämpft Bildungsbenachteiligungen aufgrund der sozialen Herkunft und dient allen betroffenen Studierenden als Kontakt‑, Venetzungs- und Antidiskriminierungsstelle

 

 

§ 1 Sinn, Zweck und Aufgabe

(1) Gegenstand des Referates ist die Interessenvertretung der finanziell und kulturell benachteiligten Studierenden der Uni Münster, sowie die politische & gesellschaftliche Aufklärung der Studierenden und der interessierten Öffentlichkeit. In Bezug auf seine Statusgruppe nimmt das Referat die Zuständigkeiten der Studierendenschaft wahr. Davon abweichend sind finanziell und kulturell benachteiligte Studierende z. B. auch als Arbeiter*innenkinder, Bildungsaufteiger*innen, Gastarbeiter*innenkinder o. Ä. bekannt.

(2) Finanziell und kulturell benachteiligte Studierende sind nach § 29 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft definiert durch das “Konstrukt der „mittleren und niedrigen sozialen Herkunftsgruppen”, welches seit 1982 von der Hochschul-Information-System GmbH für die Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks verwendet wird, mit der Maßgabe, dass Erwerbslosigkeit der niedrigen sozialen Herkunftsgruppe zugeordnet wird.

(3) Eine finanzielle Benachteiligung im Sinne des Referates liegt vor, wenn Menschen und Menschengruppen unverschuldet aufgrund nicht zur Verfügung stehenden ökonomischen Kapitals Ihrer Eltern im Bildungssystem benachteiligt sind, und systematisch benachteiligt werden.

(4) Eine kulturelle Benachteiligung im Sinne des Referates liegt vor, wenn Menschen und Menschengruppen wegen ihres durch die Familie und des sozialen Umfelds “vererbten” Lebenstils und ihrer Verhaltensweisen — auch als Habitus (Pierre Bourdieu) bekannt — der sogenannten ^niedrigen^ sozialen Herkunftsgruppe (siehe Abbildung 1.) gegenüber anderen Menschen aus  ^höheren^ sozialen Schichten im Bildungssystem benachteiligt sind, und systematisch benachteiligt werden.

(5) Das fikuS-Referat thematisiert und bekämpft im Besonderen die Bildungsbenachteiligung und Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft. Es setzt sich für eine Standpunkt-Politik der Betroffenen in allen Bildungsbereichen/ ‑sektoren ein und unterstützt weitere Maßnahmen zu deren Selbstorganisation. Es nimmt Einfluss auf den öffentlichen Diskurs.

(6) Das fikuS-Referat dient allen Betroffenen als Kontakt‑, Vernetzungs- und Antidiskriminierungsstelle. Es werden regelmäßige Treffen durchgeführt.

(7) Das Referat zielt auf eine Partei- ‚wie Ideologie-unabhängige und breite Unterstützung in der Studierendenschaft und der Gesellschaft ab. Es entwickelt eigenständige Standpunkte und Forderungen die der emanzipation von Arbeiter*innenkinder im Bildungssystem dienen und ausdrücklich nicht auf Werken aus dem Gegenstandspunkt-Verlag, oder Ihm nahestehenden Autor*innen basieren.

(8) Das Referat kann Studierende die zu den Themen des Referates etwas erarbeiten wollen bzw. etwas durchführen wollen in Form einer bezahlten Projektstelle fördern.

(9) Alle Personen, Initiativen, Vereine und sonstige Gruppierungen mit denen das Referat zusammenarbeitet müssen als solche im Vorfeld öffentlich bekannt und klar erkennbar benannt sein.

(10) Veranstaltungen sind auf der Homepage sowie in einem offline-Archiv zu dokumentieren. Veranstaltungen sind generell angemessen aber mindestens mit 60 Plakaten, einen AStA-newsletter-Eintrag und einer Facebook-Veranstaltung zu bewerben.

§ 2 Organe der Statusgruppe

(1) Die Vollversammlung,

(2) Der/die fikuS-Referent*innen,

(3) Der/ die Kassenprüfer*innen

§ 3 Die Vollversammlung

(1) Die Vollversammlung ist das höchste Organ des fikuS-Referates.

(2) Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit durch die Stimmberechtigten beschlossen und sind für alle anderen Organe bindend.

(3) Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der Uni Münster, die sich selbst als finanziell und kulturell benachteiligt sehen.

(4) Eine Vollversammlung muss mindestens zwei Wochen im Voraus durch öffentliche Bekanntmachung per Aushang am Schwarzen Brett des AStA´s, sowie zusätzlich min. 60 Plakaten und einem Eintrag in den AStA-newsletter, angekündigt werden. Zusätzlich muss, im Falle der Referent*innen-Wahl, eine einzelne Einladungs-Email an alle Studierenden (Studi-L-Verteiler) verschickt werden.

(5) Es findet unabhängig von der ordentlichen Vollversammlung mindestens einmal jährlich eine inhaltliche Vollversammlung statt. Bei Bedarf kann durch den/ die Referent*innen eine zusätzliche außerordentliche Vollversammlung einberufen werden.

(6) Abstimmungsleiter*in, Wahlhelfer*in, Protokollführer*in und ggf. Redeleitung werden aus der Mitte der Anwesenden durch die Stimmberechtigten gewählt. Der/Die fikuS-Referent*innen und Kandidat*innen für das Amt des/der fikus-Referent*innen dürfen nicht Abstimmungsleiter*in, Protokollführer*in, Wahlhelfer*in oder Redeleitung sein.

(7) Aufgrund verschiedener nachgewiesener Vorfälle (Anlage 1–3), die u. a. durch ehemalige Referent*innen, die sich der Ortsgruppe “Destruktive Kritik” bzw. dem Netzwerk des Gegenstandpunkt-Verlages zugehörig fühlen, verursacht wurden ist eine kandidatur von Personen die sich diesen Gruppen zugehörig fühlen hiermit ausgeschlossen.

(8) Die Vollversammlung ist mit einem schriftlichen Verlaufsprotokoll, das die Diskussion wiedergibt, zu begleiten. Dass Protokoll ist innerhalb von zwei Wochen nach der Vollversammlung von dem/ der gewählten Protokollant*in den Referent*innen auszuhändigen und durch diese zu veröffentlichen.

§ 4 Der/ Die Referent*innen

(1) Die fikuS-Referent*innen erledigen die laufenden Geschäfte des fikuS-Referates. Diese beinhalten u. a. die regelmäßige Teilnahme am AStA-Plenum.

(2) Als Vertreter*innen der Statusgruppe wirken die Referent*innen aktiv im hochschulpolitischen Geschehen mit und ergreifen dabei das Wort für Studierende Arbeiter*innenkinder.

(3) Die Referent*innen verwalten die fikuS-Bibliothek und sind für diese verantwortlich. Verleih, Bestand und Neuanschaffungen sind durch die Referent*innen sorgfältig zu Dokumentieren.

(4) Der/Die Referent*innen sind am Ende ihrer Amtszeit auf der dazugehörigen Vollversammlung, sowie zwischendurch auf Anfrage eines oder mehrer Statusgruppenmitglieder Rechenschaftspflichtig.

(4) Mit Bekanntgabe der ordentlichen Vollversammlung sind Tätigkeitsberichte der zu entlastenden Referent*innen auf der FikuS-Homepage zu veröffentlichen.

(5) Am Ende der Amtszeit ist über die finanzielle und politische entlastung der Referent*innen einzelnd abzustimmen.

(5) Es sind zwei Referent*innen zu Wählen. Auf Antrag kann über die Referent*innen Anzahl neu abgestimmt werden. Es sind bis zu drei Referent*innen möglich.

(6) Die Wahl der fikuS-Referent*innen erfolgt in gleicher und direkter Abstimmung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Im dritten Wahlgang dürfen nur jeweils ein*e Kandidat*in mehr als Referent*innen-Stellen vorhanden sind zur Wahl antreten. Eine geheime Wahl wird auf Antrag durchgeführt.

(7) Referent*innen die politisch und/oder finanziell nicht entlastet wurden dürfen nicht erneut für das Amt Kandidieren.

§ 5 Die Kassenprüfer*innen

(01) Es sind zwei Kassenprüfer*innen zu wählen. Die Kassenprüfer*innen werden auf der inhaltlichen Vollversammlung gewählt und bekommen eine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit.

(03) Die Kassenprüfer*innen überprüfen zur ordentlichen Vollversammlung hin den Haushalt des Referats und erstellen einen Finanzbericht der  mit Bekanntgabe der ordentlichen Vollversammlung zu veröffentlichen ist.

(04) Der Finanzbericht muss die bisherigen Ausgaben sowie die zu erwartenden Ausgaben bis zum Ende der Amtsperiode getrennt nach Amtsperioden und unterteilt in sinnvolle Kategorien wiedergeben ohne dabei persönliche und vertrauliche Daten preiszugeben.

(05) Sie berichten auf der Vollversammlung über den Haushalt des vergangenen Geschäftsjahres bzw. Der vergangenen Amtsperiode.

 

§ 6 Sonderbestimmungen

(1) Sonderbestimmungen können in der Satzung festgeschrieben werden um längerfristige Zielsetzungen sowie Langzeitprojekte des Referates, auch über die einzelnen Amtsperioden hinweg, weiter zu fördern.

(2) Das Referat betreut eine Regelmäßige Projektstelle die das Magazin “Dishwasher” vorbereitet und herausgibt.

(2) Das Referat wirkt auf die Gründung eines Vereins hin, der als übergeordnete Instanz die interessen der finanziell und kulturell benachteiligten Studierenden und dessen Hochschulvertretungen auf Landes bzw. Bundesebene vertritt, und als solches die Gründung weiterer Hochschulvertretungen fördert. Das Referat arbeitet regelmäßig an den Themen und den organisatorischen Aufgaben eines solchen Vereins mit.

§ 7 Schlussbestimmungen

(01) Die Satzung kann mit einer 2/3‑Mehrheit der Anwesenden der Vollversammlung geändert werden.

(02) Diese Änderungen dürfen Sinn, Zweck und Aufgabe des fikuS-referates gemäß der Präambel und des §1 nicht widersprechen.

(03) Beschlossen und verkündet auf der Vollversammlung am [13.07.17]

 

Abbildung 1

Anlagen:

  1. Offener Brief des autonomen AStA-Referats für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende (fikuS) zur aktuellen Extremismusdebatte rund um die Gruppe Destruktive Kritik und ihrem durch den Haushaltsausschuss bewilligten Finanzantrag (PDF-Link)(Homepage-Link)
  2. Präsentation zu der Vollversammlung am 13.07.17
  3. Protokoll zu der Vollversammlung am 13.07.17

 


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